Darf eine KI deine Bewerbung ablehnen?
Wenn du eine Absage bekommst und vermutest, dass kein Mensch deine Unterlagen gesehen hat, ist die erste Frage nicht ob KI unfair ist, sondern ob überhaupt jemand entschieden hat. Grob gesagt darf Software deine Bewerbung vorsortieren, aber eine alleinige Absage ohne menschliche Prüfung ist ein anderes Thema. Das hier ist keine Rechtsberatung, sondern ein Überblick über die Lage im September 2026.
Was KI bei Bewerbungen darf und was nicht
Viele Arbeitgeber nutzen Software, um Bewerbungen zu sortieren, Scores vorzuschlagen oder offensichtliche Nicht-Passes auszusortieren. Solange am Ende ein Mensch entscheidet, ist das in der Regel zulässig, wenn die Firma die DSGVO einhält. Anders sieht es aus, wenn die Absage vollautomatisch kommt, ohne dass jemand deine Unterlagen geprüft hat, oder wenn du nur 200 KI-Absagen durchklickst und das als Prüfung verkauft wird.
Verboten bleibt Filtern nach Geschlecht, Alter oder Herkunft, auch wenn das Tool neutral wirkt. Postleitzahl, Foto, Lücken im Lebenslauf oder der Name können indirekt genau das tun, und Emotionserkennung im Video oder Social Scoring sind seit Februar 2025 ohnehin tabu.
Was Arbeitgeber heute schon tun
Die Tabelle fasst die gängige Einordnung zusammen, nicht deinen Einzelfall. Hochrisiko-Pflichten für Recruiting-Tools kommen später, und Transparenz bei generativer KI ist nicht dasselbe wie ein Verbot von Screening. Lies die Spalte „Jetzt“ zusammen mit dem Gesetz dahinter, bevor du daraus schlussfolgerst, dass dein letzter Absender sich illegal verhalten hat.
Was der Arbeitgeber tun darf
| Praxis | Jetzt | Gesetz |
|---|---|---|
| CV vorsortieren, Score vorschlagen | in der Regel ja | DSGVO, wenn Mensch entscheidet |
| Auto-Absage ohne menschliche Prüfung | nein | Art. 22 DSGVO |
| 200 KI-Absagen durchklicken | reicht nicht | Art. 22 DSGVO |
| Nach Geschlecht, Alter, Herkunft filtern | nein | AGG |
| Neutrale Proxys (PLZ, Foto, Lücken, Name) | mittelbar oft unzulässig | AGG § 3 Abs. 2 |
| Emotionserkennung im Video | verboten / hoch riskant | AI Act Art. 5 |
| Social Scoring | verboten seit Feb 2025 | AI Act Art. 5 |
Was der AI Act noch dazukommt
Neben DSGVO und AGG kommt der AI Act dazu. Verbote wie Social Scoring gelten schon seit Februar 2025, Transparenz bei generativer KI ab August 2026, und die Hochrisiko-Pflichten für Recruiting-Tools ab Dezember 2027. Das ist nicht dasselbe wie Artikel 22 DSGVO, und ein Tool, das heute noch legal vorsortiert, kann 2027 zusätzliche Nachweise brauchen.
Fristen im AI Act
| Was | Ab wann |
|---|---|
| Hochrisiko-Pflichten Recruiting (Anhang III) | 2. Dezember 2027 |
| Transparenz generative KI Art. 50 | 2. August 2026 |
| Verbote Art. 5 | 2. Februar 2025 |
Was du nach einer KI-Absage tun kannst
Frag schriftlich, ob ein Mensch deine Unterlagen gesehen hat und welche Kriterien die Software angewendet hat. Unter dem AGG hast du oft zwei Monate, um dich zu wehren, wenn du Diskriminierung vermutest. Wende dich an die Antidiskriminierungsstelle, wenn du einen Verdacht hast, aber keine Beweise sammeln kannst. KarriereVault ist keine Kanzlei und erteilt keine Rechtsberatung.